FÜR EINEN FAIREN WETTBEWERB

  • 2021
  • Pressemitteilungen
GGEW hat weitere Nichtigkeitsklage gegen E.ON-RWE-Zusammenschluss eingereicht
Bensheim/Luxemburg. Die GGEW AG hat eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Fusion von E.ON und RWE eingelegt. Wie weitere zehn Kläger will das Unternehmen die Einstellung des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und E.ON nicht hinnehmen. Die vertikale Aufteilung des Energiemarktes ist schädlich für den Wettbewerb und schädlich für die Verbraucher. Nachdem sich die GGEW AG bereits im Mai 2020 gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE wandte, greift die jetzt eingereichte Nichtigkeitsklage den zugunsten von E.ON verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an. Damit liegen insgesamt (mindestens) 22 Nichtigkeitsklagen beim EuG in Luxemburg.

Carsten Hoffmann, Vorstand GGEW AG, betont: „Wir halten die Fusion von RWE und E.ON für einen Angriff auf den freien und fairen Wettbewerb, die dezentrale Daseinsvorsorge und letztendlich auf kommunales Vermögen. Mit unserer Klage wollen wir den Wettbewerb in der Energiewirtschaft erhalten – zum Wohle der Verbraucher und der am Markt teilnehmenden Unternehmen“.

Die jetzt beim EuG eingereichte Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Großfusion von E.ON und RWE, mit der die beiden ehemaligen Rivalen auf Augenhöhe den deutschen Energiemarkt unter sich aufteilen und jeglichen Wettbewerb untereinander einstellen. RWE wurde exklusiv die Wertschöpfungsstufe Erzeugung mit allen wesentlichen E.ON-Assets in diesem Bereich zugeschlagen, was die Kommission gebilligt und die Klägerin zusammen mit weiteren zehn Unternehmen bereits mit separater Nichtigkeitsklage vom 27.05.2020 angegriffen hat. Im Gegenzug erhielt E.ON mit der ehemaligen RWE-Tochter innogy die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Auch dies billigte die Kommission. Diese Freigabe greift die Klägerin, wie zehn andere Unternehmen des Energiemarktes auch, mit der Klage an. Abgesichert wird diese vertikale Demarkation des Energiemarktes insbesondere durch die Überlassung von E.ON-Anteilen an RWE, mit der diese maßgeblichen Einfluss vor den Aktionären der E.ON erhält.

Was aus Sicht der Fusionsparteien ein Befreiungsschlag aus der Bedrängnis war, in die beide Unternehmen durch den Atom- und Kohleausstieg geraten waren, ist ein empfindlicher Rückschritt für den Wettbewerb. Er birgt große Gefahren, insbesondere für die deutschen Endverbraucher von Strom und Gas. Die von der Kommission frei gegebene Fusion darf keinen Bestand haben. Auch wenn Bundeswirtschaftsminister Altmaier und damit die Bundesregierung diese Entwicklung offiziell unterstützt und sich gegen die Versorgervielfalt mit gesundem Wettbewerb wendet.

Die GGEW AG hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen, Verbände und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken gegen die von RWE und E.ON verabredete Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen zweier nationaler Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes vorgetragen. Die Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher sind nicht akzeptabel. Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen ist es, die Freigaben der E.ON/RWE-Fusion für nichtig erklären zu lassen. Die Argumente sind formell wie materiell gewichtig. Die Kläger werden durch branchenbekannte Energie- und Wettbewerbsexperten begleitet.