STANDROHRVERMIETUNG
INFORMATIONEN
Falls Sie Wasser für ein Straßenbauprojekt, eine Großbaustelle oder ein Projekt von öffentlichem Interesse benötigen, können Sie für folgende Kommunen ein Standrohr bei der GGEW AG beantragen:
- Alsbach-Hähnlein
- Bensheim
- Bickenbach
- Zwingenberg
Hinweis: Zukünftig auch für Lampertheim und Bürstadt
Für Ihren Hausbau in diesen Kommunen bekommen Sie von uns einen Bauwasseranschluss. Diesen können Sie über den Antrag zum Bauwasser über unser Netzportal erhalten.
Vorgehensweise
- Wir bitten Sie, uns mind. zwei Arbeitstage bevor das Standrohr benötigt wird, den entsprechenden Mietvertrag (Privatkunden + Firmenkunden) auszufüllen und an standrohr@ggew.de zu schicken.
- Nachdem die Standrohranfrage genehmigt wurde, gehen Sie mit dem Mietvertrag in unser Kundencenter im Neubau (Dammstraße 68, 64625 Bensheim). Hier lassen Sie sich im Büro 1 (nach betreten des Einganges rechts) eine Kundennummer erstellen, sofern Sie noch keine haben.
- Im Büro 6 (nach betreten des Einganges links) erhalten Sie zu Ihrer Kundennummer einen Barcode. Mit diesem bezahlen Sie am Kassenautomaten die Kaution in Höhe von 800 Euro. Bitte an die Quittung denken!
- Nach Vorlage der Quittung und des ausgefüllten Mietvertrages können Sie das Standrohr im Lager für maximal 6 Monate ausleihen.
Bitte beachten
- Zur Abholung benötigen Sie einen gültigen Lichbildausweis.
- Der Mieter eines Standrohres ist zuständig für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
- Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle auftretenden Schäden. Hierfür hat der Mieter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Abholung / Rückgabe
- Montag bis Dienstag von 8:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 - 18:00 Uhr
Standrohre werden nicht herausgegeben für
- Hausanschlussprojekte (bitte rechtzeitig einen Bauwasseranschluss beantragen)
- Poolbefüllung
- Beregnung