Strom einspeisen von Ihrer Photovoltaikanlage, Wind- oder Blockheizkraftwerk

Wie Ihr Strom ans Netz kommt und was Sie dabei beachten sollten, haben wir für Sie zusammengestellt.

Jetzt Anlage anmelden

Das Bild einer Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang

Strom einspeisen? Tun Sie diese beiden Dinge:

  1. Anlage beim Netzbetreiber melden

    Um Strom ins Netz einspeisen zu können, muss Ihr Netzbetreiber einen Zähler setzen und einen Abschlagsplan erstellen.

    Anmeldung beim Netzbetreiber

  2. Marktstammdaten online registrieren

    Sie müssen sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, damit Sie Ihre Vergütung erhalten können.

    Mehr zum Marktstammdatenregister

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede Erzeugungsanlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser prüft, ob die Anlage den Netzanforderungen entspricht. Erst wenn der Anschluss und die Einspeisung als unbedenklich bestätigt wurden, kann Ihre Photovoltaikanlage ans Netz gehen und Strom in das Netz des Energieversorgers einspeisen.

Für die folgenden Kommunen ist die GGEW AG Netzbetreiber:

  • Alsbach-Hähnlein
  • Bensheim
  • Bickenbach
  • Zwingenberg
  • Lautertal
  • Heppenheim
  • Seeheim-Jugenheim
  • Lorsch

Vom Anlagenbau zur Vergütung

Was passiert eigentlich von der Planung einer Photovoltaikanlage bis zur Vergütung des eingespeisten Stroms?  Die folgenden Schritte zeigen den Ablauf. Um unnötige Kosten für Sie als Anlagenbetreiber zu vermeiden, empfehlen wir, die Anmeldung sowie die erforderliche Genehmigung bereits vor der Errichtung der Anlage einzureichen und einzuholen.

  1. Antrag

    Ihr Installateur stellt einen Antrag für Ihre Anlage in unserem Netzanschlussportal.

  2. Prüfung

    Die Technik der GGEW prüft den Antrag, erstellt eine Netzzusage und meldet dies Ihrem Installateur.

  3. Bau

    Ihr Installateur baut Ihre Anlage und nimmt sie in Betrieb.

  4. Zähler

    Die Technik der GGEW kommt zu Ihnen nach Hause und setzt einen Zähler für die neue Anlage.

  5. Formular

    Sie erhalten einen Rücksendebogen von unserem Team Einspeisung.

  6. Registrierung

    Sie registrieren sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.

  7. Formular

    Sie senden den Rücksendebogen an email hidden; JavaScript is required zurück.

  8. Vergütung & Abschlagplan

    Wir leiten die Vergütung ein und erstellen einen Abschlagsplan für Sie.

Erfolgreich beim Netzbetreiber angemeldet?

Dann ist es ab jetzt erforderlich, dass Sie uns jährlich zum 31. Dezember Ihren Zählerstand mitteilen.

email hidden; JavaScript is required

Brief

Fragen zur Zählersetzung?

Wenden Sie sich gerne an unsere Technikabteilung.

email hidden; JavaScript is required06251/1301-500

Telefon

Fragen zur Einspeisevergütung?

Wenden Sie sich gerne an unser Team Einspeisemanagement.

email hidden; JavaScript is required06251/1301-270

Sichern Sie sich Ihre Vergütung mit der Registrierung im Marktstammdatenregister

Um von der Einspeisevergütung nach EEG oder KWKG zu profitieren, ist es wichtig, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Dabei gilt: Sie haben einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit, die Registrierung durchzuführen.

Die Registrierung im MaStR ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass Sie Ihre Einspeisevergütung sowie die entsprechenden Förderungen sicher erhalten. Denken Sie daran: Sowohl Ihre Photovoltaikanlage als auch ein eventuell vorhandener Batteriespeicher müssen separat registriert werden. Bewahren Sie die Bestätigung Ihrer Registrierung gut auf – sie kann für Rückfragen benötigt werden.

Registrieren und Vergütung sichern

Ob Photovoltaikanlage, Windkraftwerk oder Blockheizkraftwerk: Registrieren Sie Ihre neue Anlage jetzt im Marktstammdatenregister, um Einspeisevergütung sicherzustellen.

Zum Marktstammdatenregister 

Marktstammdatenregister – wie geht das?

Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, haben wir Ihnen hilfreiche Videos der Bundesnetzagentur zusammengestellt. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie sicher durch die Registrierung. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die Bundesnetzagentur gerne weiter. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0228/14-3333.

Tutorial: Registrierung als Anlagenbetreiber

Mensch und Laptop

Tutorial: Registrierung einer Anlage

PV Anlage und Laptop

Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage

Sie verkaufen Ihr Haus inkl. Photovoltaikanlage? Erben eine Anlage? Oder es ändert sich der Verwalter? Dann melden Sie uns den Wechsel!

Was wir dafür benötigen:

  • Ausgefülltes Formular Betreiberwechsel
  • Zählerstand zum Datum der Übergabe
  • Vollmachten (bei mehreren Anlagenbetreibern)
  • Bei Erbschaft: Sterbeurkunde und ggf. Testament
  • Formulare
    PDF

    Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)

Wie der Betreiberwechsel funktioniert

  1. Neuen Anlagenbetreiber melden

    Sie senden uns die oben aufgeführten Schriftstücke an email hidden; JavaScript is required . Wir prüfen diese und fragen weitere relevante Informationen bei Ihnen ab.

  2. Marktstammdaten registrieren

    Sie müssen sich als neuer Anlagenbesitzer im Marktstammdatenregister registrieren. Bitte senden Sie uns eine Bestätigung an email hidden; JavaScript is required .

  3. Bestätigung erhalten

    Sobald Sie uns alle erforderlichen Daten übermittelt haben, prüfen wir diese. Als neuer Anlagenbetreiber erhalten Sie ein offizielles ein Bestätigungsschreiben.

  4. Vergütung erhalten

    Die Vergütung erfolgt nach gewünschtem Abrechnungszyklus. Die grundlegenden Vertragsbestandteile bleiben unverändert, einschließlich der Vergütungshöhe.

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Häufige Fragen zum Thema Strom einspeisen

Ihre Anlage muss durch Ihren Anlagenbauer bzw. Elektroinstallateur über unser Netzportal angemeldet und der Netzanschluss beantragt werden. Im Laufe dieses Prozesses erhält Ihr Vorhaben eine Netzzu- oder Absage. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Der Bau sollte innerhalb von 6 Monaten auf die Genehmigung erfolgen, da der Netzanschluss ansonsten neu beantragt werden muss.

Die Einspeisevergütung wurde von der Bundesregierung im EEG geregelt. Ihre Anlage erhält von Rechtswegen gemessen an der Anlagenleistung und dem Inbetriebnahme Datum einen festen Vergütungssatz für eine Laufzeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund sind uns die Hände hinsichtlich einer Anhebung oder Senkung der Einspeisevergütung gebunden.

Gleichwohl existieren unterschiedliche Vergütungsmodelle, zwischen denen Sie als einspeisender Kunde einmal jährlich wechseln können. Sollten Sie daran Interesse haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne zu diesen Themen.

Als Einspeise-Kunde befinden Sie sich nicht in einer geschäftlichen Beziehung mit der GGEW als Energielieferant, sondern mit der GGEW als Netzbetreiber. Von Rechtswegen sind diese beiden Bereiche eines Energieversorgungsunternehmens strikt voneinander getrennt. Daher besitzen unsere Expertinnen und Experten aus der Einspeisung keinen Zugriff auf die Daten des vertrieblichen Bereichs und können diese auch nicht einsehen.

Sie – als Kunde – sind für uns als Netzbetreiber in diesem Kontext der Energielieferant und in einer völlig neuen Geschäftsbeziehung mit uns. Daher müssen wir alle Daten von Ihnen erneut anfragen und können diese nicht aus Ihrem Strom- oder Gasvertrag übernehmen, selbst wenn Sie uns beispielsweise eine neue Bankverbindung bereits über unser Kundenportal mitgeteilt haben.

Ab dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Diese Änderungen sollen es Bürgern erleichtern, sich an der Energiewende zu beteiligen und die Entbürokratisierung bei der Registrierung von Balkonkraftwerken fördern.

  • Keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr: Zukünftig müssen Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Die Registrierung im MaStR reicht aus.
  • Automatische Benachrichtigung des Netzbetreibers: Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neu angeschlossene Balkonkraftwerk.
  • Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben möchten, können Sie es also einfach im MaStR ( Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken ) registrieren und müssen keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr vornehmen.

 Sollte es erforderlich sein, werden unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Technik einen Termin mit Ihnen für die Zählersetzung eines neuen Stromzählers mit Rücklaufsperre vereinbaren.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung haben, schauen Sie gerne in die Registrierungshilfe.

Für eine fehlende Vergütung gibt es drei Möglichkeiten:

1. Haben Sie Ihre Anlage im Markstammdatenregister registriert?

Ohne eine abgeschlossene Registrierung im Marktstammdatenregister dürfen wir als Netzbetreiber keine Vergütung ausbezahlen. Bitte prüfen Sie umgehend, ob Sie Ihre Anlage bereits registriert und eine SEE-Nummer zugeteilt bekommen haben. Sollte die Eintragung in das Register jetzt erst erfolgen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, der SEE-Nummer sowie der PV-Kundennummer und dem Wort „MASTR“ im Betreff. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Hier geht’s zum Marktstammdatenregister.

2. Ist Ihre Bankverbindung noch gültig bzw. haben Sie uns diese mitgeteilt?

Wenn ihre Bankverbindung erloschen ist oder uns noch nicht mitgeteilt wurde, können wir keine Vergütung ausbezahlen. Bitte prüfen Sie, ob sich seit der letzten Abrechnung Ihre Bankverbindung geändert hat, und teilen Sie uns ggf. bitte schnellstmöglich eine gültige Bankverbindung mit. Das gilt auch, wenn Sie bis dato noch keine Vergütung erhalten haben, eine Eintragung im Marktstammdatenregister jedoch erfolgt ist.

Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, der neuen Bankverbindung und dem Stichwort „Bankverbindung“ und Ihrer PV-Kundennummer im Betreff an email hidden; JavaScript is required.

Wir werden die neue Bankverbindung schnellstmöglich hinterlegen und die Vergütung mit der nächsten monatlichen Auszahlung auf Ihr Konto überweisen.

3. Auf der Gutschrift Ihrer jährlichen Abrechnung wurde eine Rückforderung ausgewiesen.

PV-Anlagen erzeugen in Abhängigkeit des Wetters Ihren Strom. Es kann sein, insbesondere im ersten Anlagenjahr, dass Ihre monatlichen Abschläge, gemessen an der tatsächlich gelieferten Strommenge, zu hoch angesetzt wurden. In diesem Fall wurde unterjährig mehr Vergütung ausgezahlt, als es dem Zählerstand zum letzten 31. Dezember entspricht. Bitte prüfen Sie Ihre letzte Abrechnung wie folgt:

Im Falle einer Auszahlung von uns an Sie sollte Ihre Abrechnung so aussehen: 
„Ihre / unsere Forderung“             -50,00€

Im Falle einer Rückforderung sollte Ihre Abrechnung so aussehen:     
„Ihre /unsere Forderung“            12,50€

Sie können jederzeit in die Nettobesteuerung wechseln. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Sie im Vorfeld mit dem für Sie zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater klären, zu welchem Beginn.

Wir setzen aus Abrechnungsgründen die Nettoregelungen immer mit Beginn zum 01.01. eines Jahres um. So können Sie bequem noch vor der Jahresabrechnung zum 01.01. des laufenden Jahres wechseln.

Ein rückwirkender Wechsel ist in ein bereits abgerechnetes Jahr zwar im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen möglich, aber nicht in jedem Fall empfehlenswert, da er in der Regel mit hohen Rückforderungen verbunden ist. Wir möchten Sie daher bitten, bei solchen Fällen dringend auf uns direkt zuzukommen, damit wir den Einzelfall gemeinsam mit Ihnen prüfen können.

In beiden Fällen senden Sie uns bitte einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage sowie der PV-Kundennummer und dem Wort „Nettoregelung“ im Betreff an email hidden; JavaScript is required und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Die Einspeisung ist ein komplexes und streng reguliertes Themengebiet der Energiewirtschaft und wir haben unterschiedliche Spezialisten für Sie im Einsatz. Damit wir uns adäquat um Ihr Anliegen kümmern können, bitten wir Sie um Mithilfe, damit wir Ihr Anliegen gleich dem richtigen Ansprechpartner zuordnen können.

Bitte schauen Sie zuerst, ob Sie bereits über unsere FAQ eine Antwort zu Ihrer Frage finden. Sollte dies nicht der Fall sein, möchten wir Sie bitten, uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required zu senden. Im Betreff Ihrer Mail sollte immer die PV-Kundennummer und das Themengebiet Ihrer Frage enthalten sein. Das ermöglicht uns, die Anfragen direkt dem richtigen Experten zuzuordnen. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, uns Ihr Anliegen so präzise und konkret wie möglich in der Mail zu schildern. Das könnte beispielsweise so aussehen:

Betreff: Kd.-Nr. 7084719 – Abrechnung fehlt

„Hallo Team Einspeisung,

ich habe vor einigen Wochen meinen Zählerstand gemeldet, aber noch keine Abrechnung erhalten. Könnt Ihr mir bitte eine Kopie via Mail zukommen lassen?

Liebe Grüße

Max Mustermann“

Selbstverständlich gilt das auch für komplexere Sachverhalte als im Beispiel und für Rückrufe. Wenn Sie gerne von einem unserer Ansprechpartner/innen angerufen werden möchten, schildern Sie uns auch hier bitte in Ihrer E-Mail kurz den Sachverhalt und teilen Sie uns die Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können. Sobald einer unserer Experten verfügbar ist, wird er Sie anrufen oder ggf. einen expliziten Termin dafür mit Ihnen vereinbaren.

Unser Kontakt: Team Einspeisung

Mail: email hidden; JavaScript is required

Tel: 06251 – 1301 270

Wir zahlen die Einspeisevergütung im Massengeschäft und – je nach Menge der Anfragen – einmal monatlich aus. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, außerhalb dieser Zahlläufe Einzelbeträge auszuzahlen. Wenn wir Korrekturen für Sie vornehmen, so weisen wir Ihren Vorgang dem nächsten Zahllauf zu. Sofern ein zusätzlicher Zahllauf noch vor Monatsende durchgeführt wird, setzen wir Sie darüber mit der Bestätigung in Kenntnis. Anhand der beispielhaften Grafik können Sie den Vorgang auf der Zeitachse nachvollziehen:

Sollten Sie nach einer Korrektur noch keine Vergütung bis zum 05. Des Folgemonats ausgezahlt bekommen haben, kommen Sie bitte via Mail auf uns zu. Am besten senden Sie uns Ihre Anfrage mit Ihrer PV-Kundennummer und dem Wort „Abschlag fehlt“ im Betreff an email hidden; JavaScript is required.

Bild einer Zeitachse in Verbindung mit der Vergütung für die Einspeisung von Strom

Die Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt im Gutschriftverfahren. Je nach gewähltem Modell erhalten Sie entweder monatliche Abschläge oder eine jährliche Auszahlung von uns. Auf Ihrer Abrechnung finden Sie folgende Tabelle (Beispielhaft):

Strom Einspeisung Eingangsrechnung:  
Diese Vergütung steht Ihnen insgesamt für das Jahr zu, gemessen an dem zum Stichtag gemeldeten Zählerstand

Gesamtbetrag:  
Gesamtbetrag Ihrer Vergütung

Abzüglich gezahlter Abschläge: 
Die Summe der Abschläge, die Sie im Jahr von uns ausgezahlt bekommen haben

Ihre / Unsere Forderung: 
Ihre Forderung: Der Betrag, den Sie noch ausgezahlt bekommen – vorausgesetzt er ist mit einem Minus gekennzeichnet bzw. unsere Forderung: Der Betrag, den wir aufgrund zu viel ausgezahlter Abschläge von Ihnen zurückfordern müssen – vorausgesetzt er ist entgegen dem obigen Beispiel positiv ausgewiesen.


Die Einspeisevergütung wird innerhalb der vorhandenen Anlagenleistung gestaffelt. Wir richten uns bei der Vergütung nach den Fördersätzen der Bundesnetzagentur.

1. Regelbesteuerung

Die Regelbesteuerung gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die eine Umsatzsteuer von 19 % auf die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz abführen müssen. Unsere Abrechnung erhalten Sie mit Ausweisung der Umsatzsteuer von 19%.

2. Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Option für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Unsere Abrechnung erhalten Sie ohne Ausweisung der Umsatzsteuer mit 0%.

Bevor Sie sich für eine Besteuerungsart entscheiden, ist es ratsam, sich vorher bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater zu informieren. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Regelungen und Voraussetzungen der Regelbesteuerung sowie der Kleinunternehmerregelung.

Bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Blockheizkraftwerk wenden Sie sich bitte direkt an uns unter email hidden; JavaScript is required.

Downloads zur Einspeisevergütung

Erteilen Sie uns Ihr Lastschrift-Mandat, um monatlich Ihre Vergütung zu erhalten.

Der Besitzer Ihrer Photovoltaik-, Wind- oder Holzkraftanlage wechselt? Füllen Sie dieses Formular aus und senden es an email hidden; JavaScript is required.

  • Formulare
    PDF

    Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)

Eine große Solaranlage mit mehreren Reihen von Solarpaneelen, die sich über ein weites, grünes Feld erstrecken

Einspeisevergütung und Erneuerbare-Energien-Gesetz

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen? Wie funktioniert Direktvermarkung meines Stroms? Und was passiert mit ausgeförderten Anlagen?

Antworten zur Einspeisevergütung

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Einspeisemanagement

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