FAQ‘s für Photovoltaik-Anlagen-Besitzer im Netzgebiet der GGEW AG

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer neuen Photovoltaik-Anlage? Hier finden Sie unsere Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns: einspeisung@ggew.de

Ihre Anlage ist bereits konkret geplant? Unterstützen Sie uns, indem Sie im Vorfeld, Ihre Anlage im Marktstammdatenregisterregistrieren und die SEE-Nummer Ihres Vorgangs bereit halten. Hier geht es zum Marktstammdatenregister.

Ihr Team Shared Services der GGEW AG

FAQ Einspeisekunden

Die Einspeisung ist ein komplexes und streng reguliertes Themengebiet der Energiewirtschaft und wir haben unterschiedliche Spezialisten für Sie im Einsatz. Damit wir uns adäquat um Ihr Anliegen kümmern können, bitten wir Sie um Mithilfe, damit wir Ihr Anliegen gleich dem  richtigen Ansprechpartner zuordnen können.

Bitte schauen Sie zuerst, ob Sie bereits über unsere FAQ eine Antwort zu Ihrer Frage finden. Sollte dies nicht der Fall sein, möchten wir Sie bitten, uns eine E-Mail an einspeisung@ggew.de zu senden. Im Betreff Ihrer Mail sollte immer die PV-Kundennummer und das Themengebiet Ihrer Frage enthalten sein. Das ermöglicht uns, die Anfragen direkt dem richtigen Experten zuzuordnen. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, uns Ihr Anliegen so präzise und konkret wie möglich in der Mail zu schildern. Das könnte beispielsweise so aussehen:

Betreff: Kd.-Nr. 7084719 – Abrechnung fehlt

„Hallo Team Einspeisung,

ich habe vor einigen Wochen meinen Zählerstand gemeldet, aber noch keine Abrechnung erhalten. Könnt Ihr mir bitte eine Kopie via Mail zukommen lassen?

Liebe Grüße

Max Mustermann“

Selbstverständlich gilt das auch für komplexere Sachverhalte als im Beispiel und für Rückrufe. Wenn Sie gerne von einem unserer Ansprechpartner/innen angerufen werden möchten, schildern Sie uns auch hier bitte in Ihrer E-Mail kurz den Sachverhalt und teilen Sie uns die Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können. Sobald einer unserer Experten verfügbar ist, wird er Sie anrufen oder ggf. einen expliziten Termin dafür mit Ihnen vereinbaren.

Unser Kontakt: Team Einspeisung

Mail: einspeisung@ggew.de

Tel: 06251 – 1301 270

Wir zahlen die Einspeisevergütung im Massengeschäft und – je nach Menge der Anfragen – einmal monatlich aus. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, außerhalb dieser Zahlläufe Einzelbeträge auszuzahlen. Wenn wir Korrekturen für Sie vornehmen, so weisen wir Ihren Vorgang dem nächsten Zahllauf zu. Sofern ein zusätzlicher Zahllauf noch vor Monatsende durchgeführt wird, setzen wir Sie darüber mit der Bestätigung in Kenntnis. Anhand der beispielhaften Grafik können Sie den Vorgang auf der Zeitachse nachvollziehen:

Sollten Sie nach einer Korrektur noch keine Vergütung bis zum 05. Des Folgemonats ausgezahlt bekommen haben, kommen Sie bitte via Mail auf uns zu. Am besten senden Sie uns Ihre Anfrage mit Ihrer PV-Kundennummer und dem Wort „Abschlag fehlt“ im Betreff an einspeisung@ggew.de.

Ihre Anlage muss durch Ihren Anlagenbauer bzw. Elektroinstallateur über unser Netzportal angemeldet und der Netzanschluss beantragt werden. Im Laufe dieses Prozesses erhält Ihr Vorhaben eine Netzzu- oder Absage. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Der Bau sollte innerhalb von 6 Monaten auf die Genehmigung erfolgen, da der Netzanschluss ansonsten neu beantragt werden muss.

Die Einspeisevergütung wurde von der Bundesregierung im EEG geregelt. Ihre Anlage erhält von Rechtswegen gemessen an der Anlagenleistung und dem Inbetriebnahme Datum einen festen Vergütungssatz für eine Laufzeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund sind uns die Hände hinsichtlich einer Anhebung oder Senkung der Einspeisevergütung gebunden. 

Gleichwohl existieren unterschiedliche Vergütungsmodelle, zwischen denen Sie als einspeisender Kunde einmal jährlich wechseln können. Sollten Sie daran Interesse haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne zu diesen Themen.
 

Als Einspeise-Kunde befinden Sie sich nicht in einer geschäftlichen Beziehung mit der GGEW als Energielieferant, sondern mit der GGEW als Netzbetreiber. Von Rechtswegen sind diese beiden Bereiche eines Energieversorgungsunternehmens strikt voneinander getrennt. Daher besitzen unsere Expertinnen und Experten aus der Einspeisung keinen Zugriff auf die Daten des vertrieblichen Bereichs und können diese auch nicht einsehen. 

Sie – als Kunde – sind für uns als Netzbetreiber in diesem Kontext der Energielieferant und in einer völlig neuen Geschäftsbeziehung mit uns. Daher müssen wir alle Daten von Ihnen erneut anfragen und können diese nicht aus Ihrem Strom- oder Gasvertrag übernehmen, selbst wenn Sie uns beispielsweise eine neue Bankverbindung bereits über unser Kundenportal mitgeteilt haben. 
 

Ab dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Diese Änderungen sollen es Bürgern erleichtern, sich an der Energiewende zu beteiligen und die Entbürokratisierung bei der Registrierung von Balkonkraftwerken fördern.

  • Keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr: Zukünftig müssen Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Die Registrierung im MaStR reicht aus.
  • Automatische Benachrichtigung des Netzbetreibers: Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neu angeschlossene Balkonkraftwerk.
  • Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben möchten, können Sie es also einfach im MaStR ( Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken ) registrieren und müssen keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr vornehmen.

 Sollte es erforderlich sein, werden unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Technik einen Termin mit Ihnen für die Zählersetzung eines neuen Stromzählers mit Rücklaufsperre vereinbaren.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung haben, schauen Sie gerne in die Registrierungshilfe.

Für eine fehlende Vergütung gibt es drei Möglichkeiten:

1. Haben Sie Ihre Anlage im Markstammdatenregister registriert?

Ohne eine abgeschlossene Registrierung im Marktstammdatenregister dürfen wir als Netzbetreiber keine Vergütung ausbezahlen. Bitte prüfen Sie umgehend, ob Sie Ihre Anlage bereits registriert und eine SEE-Nummer zugeteilt bekommen haben. Sollte die Eintragung in das Register jetzt erst erfolgen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, der SEE-Nummer sowie der PV-Kundennummer und dem Wort „MASTR“ im Betreff. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Hier geht’s zum Marktstammdatenregister.

2. Ist Ihre Bankverbindung noch gültig bzw. haben Sie uns diese mitgeteilt?

Wenn ihre Bankverbindung erloschen ist oder uns noch nicht mitgeteilt wurde, können wir keine Vergütung ausbezahlen. Bitte prüfen Sie, ob sich seit der letzten Abrechnung Ihre Bankverbindung geändert hat und teilen Sie uns ggf. bitte schnellstmöglich eine gültige Bankverbindung mit. Das gilt auch, wenn Sie bis dato noch keine Vergütung erhalten haben, eine Eintragung im Marktstammdatenregister jedoch erfolgt ist. 

Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, der neuen Bankverbindung und dem Stichwort „Bankverbindung“ und Ihrer PV-Kundennummer im Betreff an einspeisung@ggew.de.

Wir werden die neue Bankverbindung schnellstmöglich hinterlegen und die Vergütung mit der nächsten monatlichen Auszahlung auf Ihr Konto überweisen.

3. Auf der Gutschrift Ihrer jährlichen Abrechnung wurde eine Rückforderung ausgewiesen.

PV-Anlagen erzeugen in Abhängigkeit des Wetters Ihren Strom. Es kann sein, insbesondere im ersten Anlagenjahr, dass Ihre monatlichen Abschläge, gemessen an der tatsächlich gelieferten Strommenge, zu hoch angesetzt wurden. In diesem Fall wurde unterjährig mehr Vergütung ausgezahlt, als es dem Zählerstand zum letzten 31.12. entspricht. Bitte prüfen Sie Ihre letzte Abrechnung wie folgt:

Im Falle einer Auszahlung von uns an Sie sollte Ihre Abrechnung so aussehen:
„Ihre / unsere Forderung“             -50,00€

Im Falle einer Rückforderung sollte Ihre Abrechnung so aussehen:    
„Ihre /unsere Forderung“            12,50€

Sie können jederzeit in die Nettobesteuerung wechseln. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Sie im Vorfeld mit dem für Sie zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater klären, zu welchem Beginn.

Wir setzen aus Abrechnungsgründen die Nettoregelungen immer mit Beginn zum 01.01. eines Jahres um. So können Sie bequem noch vor der Jahresabrechnung zum 01.01. des laufenden Jahres wechseln. 

Ein rückwirkender Wechsel ist in ein bereits abgerechnetes Jahr zwar im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen möglich, aber nicht in jedem Fall empfehlenswert, da er in der Regel mit hohen Rückforderungen verbunden ist. Wir möchten Sie daher bitten, bei solchen Fällen dringend auf uns direkt zuzukommen, damit wir den Einzelfall gemeinsam mit Ihnen prüfen können.

In beiden Fällen senden Sie uns bitte einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage sowie der PV-Kundennummer und dem Wort „Nettoregelung“ im Betreff an einspeisung@ggew.de und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Die Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt im Gutschriftverfahren. Je nach gewähltem Modell erhalten Sie entweder monatliche Abschläge oder eine jährliche Auszahlung von uns. Auf Ihrer Abrechnung finden Sie folgende Tabelle (Beispielhaft):

Versorgungsart Nettobetrag EUR Umsatzsteuer EUR 19% Bruttobetrag EUR
Strom Einspeisung Eingangsrechnung -1500,00 -285,00 -1785,00
Gesamtbetrag -1500,00 -285,00 1785,00
Abzüglich gezahlter Abschläge 1200,00 228,00 1428,00
Ihre / Unsere Forderung -300,00 -57,00 -357,00

Strom Einspeisung Eingangsrechnung: 
Diese Vergütung steht Ihnen insgesamt für das Jahr zu, gemessen an dem zum Stichtag gemeldeten Zählerstand

Gesamtbetrag: 
Gesamtbetrag Ihrer Vergütung

Abzüglich gezahlter Abschläge:
Die Summe der Abschläge, die Sie im Jahr von uns ausgezahlt bekommen haben

Ihre / Unsere Forderung:
Ihre Forderung: Der Betrag, den Sie noch ausgezahlt bekommen – vorausgesetzt er ist mit einem Minus gekennzeichnet bzw. unsere Forderung: Der Betrag, den wir aufgrund zu viel ausgezahlter Abschläge von Ihnen zurückfordern müssen – vorausgesetzt er ist entgegen dem obigen Beispiel positiv ausgewiesen

Die Einspeisevergütung wird innerhalb der vorhandenen Anlagenleistung gestaffelt. Wir richten uns bei der Vergütung nach den Fördersätzen der Bundesnetzagentur