Störungen – wann ist die GGEW zuständig?
Ein Energieversorger ist für Störungen im Versorgungsnetz zuständig, wenn er gleichzeitig der Netzbetreiber ist. Das bedeutet, er betreibt und wartet das Leitungsnetz und sorgt für eine stabile Versorgung. In die Region Bergstraße / Ried sind wir in vielen Gemeinden und Städten der zuständige Netzbetreiber.
Folgende Kommunen liegen in unserem Netzgebiet:
- Alsbach-Hähnlein
- Bensheim
- Bickenbach
- Bürstadt
- HeppenheimLampertheim
- Lautertal
- Lorsch
- Seeheim-Jugenheim
- Zwingenberg
Sie wohnen nicht im Netzgebiet der GGEW und sind von einer Störung der Energieversorgung betroffen? Dann starten Sie am besten eine Internetsuche nach dem zuständigen Netzbetreiber Ihres Ortes.