Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten!

Unsere FAQ-Seite beantwortet die häufigsten Fragen rund um unsere Services und Produkte – von Stromtarifen über Ladeinfrastruktur für E-Autos bis hin zu Photovoltaik-Lösungen. Die Fragen sind nach Themengebieten sortiert.

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GGEW Windrad in Roßdorf

Häufige Fragen zum Jahresverbrauch und zu Zählerständen

Ihr monatlicher Abschlag wird auf Basis Ihres angegebenen oder voraussichtlichen Jahresverbrauchs an Strom, Gas oder Wasser berechnet. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt: Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift; bei einer Unterzahlung fällt eine Nachzahlung an. So ist Ihr Abschlag stets an Ihren Verbrauch angepasst.

Mehr zur Jahresverbrauchsabrechnung

Sie können Ihren Zählerstand bequem über die GGEW APP oder direkt in unserem Kundenportal melden. Melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und folgen Sie den Anweisungen zur Zählerstandserfassung.

Sie haben Ihre Zugangsdaten nicht parat? Kein Problem.

Zählerstand ohne Zugangsdaten melden

Häufige Fragen zu Verträgen & Abrechnungen

Wenn Sie zu viel überwiesen haben, können wir das Guthaben entweder mit den kommenden Abschlägen verrechnen oder es Ihnen auf Wunsch auszahlen. Wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice, um die gewünschte Option zu vereinbaren.

Kontakt aufnehmen

Ihren Umzug können Sie uns ganz einfach im Kundenportal melden. Oder Sie füllen unser Umzugsformular aus. Wie das geht, haben wir auf einer Seite für Sie zusammengefasst.


Umzug melden

Der Wechsel zur GGEW ist einfach: Nutzen Sie unseren Online-Tarifrechner, geben Sie Ihre Daten ein und schließen Sie den Vertrag direkt mit uns ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung Ihres alten Vertrags, damit der Wechsel für Sie reibungslos und stressfrei verläuft.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben oder Unstimmigkeiten feststellen, besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite und füllen Sie das Kontaktformular aus. Dank Ihrer Mithilfe kann das System Ihre Frage direkt dem richtigen Ansprechpartner zuordnen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit alle Fragen schnell geklärt werden können.


Kontakt aufnehmen

Um Ihnen die Zusammensetzung Ihrer Strom- oder Gasrechnung verständlich zu machen, bieten wir einen Rechnungserklärer an. Dieser erklärt Ihnen übersichtlich und detailliert die einzelnen Bestandteile Ihrer Rechnung und gibt Ihnen Einblicke in die Kostenpunkte. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Energieausgaben.


Zum Rechnungserklärer

Sie können Ihren Abschlag ganz einfach im Kundenportal oder in der GGEW APP anpassen. Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten an und ändern Sie Ihren Abschlag individuell nach Ihrem Bedarf.

Bitte beachten Sie, dass der Abschlag maximal um 30 Prozent gemäß dem vorherigen Betrag abweichen kann. 

Nichts einfacher als das. Klicken Sie im Kundenportal im Login-Bereich auf den Schriftzug "Zugangsdaten vergessen". Wählen Sie aus, ob Sie Nutzername oder Passwort vergessen haben und geben Sie Ihre Kundennummer sowie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Häufige Fragen zu Störungen in der Energie- und Wasserversorgung

Schalten Sie empfindliche Geräte aus und warten Sie, bis die Versorgung wiederhergestellt ist. Prüfen Sie, ob die Sicherungen in Ihrem Haus ausgelöst wurden. Falls hier alles in Ordnung scheint, rufen Sie bitte unsere Störungshotline an: 0800/8030-300

Die Dauer kann je nach Art und Ausmaß der Störung variieren. Wir sind jedoch bemüht, jede Störung so schnell wie möglich zu beheben. Auf unserer Internetseite zu aktuellen Baustellen informieren wir über alle größeren Baustellen, inklusive Start- und Endtermin.

Zu den aktuellen Baustellen

Häufige Fragen zum Strom der GGEW aus Bensheim

100 Prozent unserer selbst produzierten Energie stammt aus nachhaltigen Quellen. Mit 40 Photovoltaikanlagen und 45 Windenergieanlagen produziert die GGEW AG knapp 262.244.000 kWh im Jahr. Damit können wir etwa 88.000 Haushalte versorgen. 
Den restlichen Strom kauft die GGEW an der Börse. Das primäre Ziel der GGEW ist es, auch die externe Strombeschaffung mittelfristig auf rein grünen Strom umzustellen.

Ja, wir bieten einen speziellen Ökostromtarif an, der zu 100 % aus erneuerbarem Strom besteht – und zu einem Großteil hier in der Region produziert wird. Auf unserer Tarifseite können Sie sich weiter über den Ökostromtarif informieren. Sie tragen so aktiv zum Umweltschutz bei und unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Region.


Zu den Stromtarifen

Der neue Tarif GGEW Strom ÖkoPower bezieht Energie aus 100 % Wasserkraft. Für die Menge der verbrauchten Treibhausgase werden Zertifikate gekauft, die einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien leisten. Mit der Zertifizierung leisten wir als Energieversorger einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien und zum Klimaschutz.

Nein. Es kann nichts schief gehen, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln. In Deutschland ist eine durchgängige Stromversorgung per Gesetz garantiert. Der Wechsel des Stromversorgers ist ausschließlich ein formaler Akt. Dabei wird weder etwas an Ihrem Stromzähler verändert, noch wird Ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt der Strom abgestellt.

Unter Berücksichtigung Ihres Jahresverbrauchs und des gewählten Tarifs berechnen wir die Jahreskosten, die grundsätzlich auf 12 Monate umgelegt werden.

Bei einem Stromausfall erreichen Sie unseren Störungsdienst rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 80 30 300. Unser Team kümmert sich schnellstmöglich um die Behebung der Störung.

Häufige Fragen zum Thema Heizstrom

Heizstrom ist speziell für Haushalte, die mit elektrischen Heizsystemen wie Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen heizen. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass ein separater Zähler oder ein Doppeltarifzähler für die Heizung installiert ist.

Ja, wir bieten spezielle Heizstromtarife an, darunter einen Tarif speziell für Wärmepumpen. Zusätzlich haben wir einen weiteren Tarif für Speicherheizungen.

Heizstromtarife

Der Wechsel zu unseren Tarifen GGEW ÖkoSpeicherheizung oder ÖkoWärmestrom ist einfach und unkompliziert. Buchen Sie den gewünschten Tarif ganz einfach über unseren Tarifrechner. Bei einer neuen Heizungsanlage übernimmt dies meist Ihr Elektroinstallateur für Sie.

Heizstrom, Wärmestrom und Nachtstrom bezeichnen häufig das gleiche Produkt. Alle Begriffe beziehen sich auf einen Stromtarif, der speziell für elektrische Heizsysteme wie Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen verwendet wird. Mit unseren Heizstromtarifen können Sie alle elektrisch betriebenen Heizungen nutzen.

Häufige Fragen zum Gas der GGEW

Erdgas entsteht über tausende von Jahren durch die Zersetzung organischer Materialien wie Plankton und Algen, die unter großem Druck und hohen Temperaturen in der Erdkruste lagern. Diese organischen Stoffe transformieren sich zunächst in Erdöl und bei noch höheren Temperaturen schließlich in Erdgas. Um Erdgas zu fördern, ist es notwendig, dass tief in die Erde gebohrt wird. Mittels eines sogenannten Steigrohrs steigt das Erdgas aus dem Bohrloch herauf.

Illustration eines Förderturms mit darunterliegenden Erdschichten, die Grundwasser, Tonschichten als Barrieren und ein poröses Gestein mit Erdgas zeigen.

Nein. Es kann nichts schiefgehen, wenn Sie Ihren Gasanbieter wechseln. In Deutschland ist eine durchgängige Erdgasversorgung per Gesetz garantiert. Der Wechsel des Gasversorgers ist ausschließlich ein formaler Akt. Dazu wird weder an Ihrer Gastherme noch am Gaszähler etwas verändert. Auch das Gas wird Ihnen zu keinem Zeitpunkt abgestellt.

Unter Berücksichtigung Ihres Jahresverbrauchs und des gewählten Tarifs berechnen wir die Jahreskosten. Diese Jahreskosten werden grundsätzlich auf 12 Monate umgelegt.

Bei einer Störung im Gasnetz erreichen Sie unseren Störungsdienst rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 80 30 300. Unser Team kümmert sich schnellstmöglich um die Behebung der Störung.

Häufige Fragen zum Gastnetz der GGEW

Nein. Die GGEW wirbt für einen technologieoffenen Umgang mit der Wärmewende, die auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten individuell angepasst sein muss. Eine bedarfsgerechte und klimafreundliche Wärmewende muss auch die Möglichkeit der Nutzung fossilfreier Gase wie Biomethan, perspektivisch auch anteilig mit grünem Wasserstoff, mit einbeziehen. Diese bieten nicht nur für Privathaushalte eine schnell umzusetzende Alternative zu fossilen Gasen, sondern auch für (Block-)Heizkraftwerke, die durch Nutzung von Kraft-Wärmekopplung gleichzeitig und hocheffizient Strom und Wärme erzeugen und somit ganze Quartiere klimaneutral versorgen können. Eine Abschaltung der Gasnetze ist für das Netzgebiet der GGEW nicht zielführend. Stattdessen arbeitet die GGEW daran, mit einer Dekarbonisierungsstrategie dafür zu sorgen, dass die bereits getätigten Investitionen ins Netz sich auch in Zukunft auszahlen und wichtiger Bestandteil der Klimawende für Südhessen werden.

Die GGEW versorgt die Städte und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim, Lautertal, Lorsch, Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg mit Gas. Kein bestehendes Gasnetz wird zurückgebaut.

Mehr zu unserem Grundversorgungsgebiet Gas

Dies betrifft ausschließlich dicht besiedelte Städte wie Mannheim oder Augsburg. In diesen Städten liegt bereits ein engmaschiges und sehr dichtes Fernwärmenetz vor. Bündelt man Fernwärmenetze und Gasnetze unter dem Begriff „Wärmenetze“, liegen dort Doppelstrukturen vor, die auch aus wirtschaftlicher Sicht für den jeweiligen Versorger einen Schritt in eine der beiden Richtungen für sinnvoll erscheinen lassen. Aufgrund der hohen Investitionen in die Netze und die Heizkraftwerke, als auch aufgrund der oft leicht zu dekarbonisierenden Heizkraftwerke, ist die Entscheidung für die Fernwärme in diesen Fällen naheliegend und nachvollziehbar.

Nein. Wichtig ist nur, dass die Energienetze im Allgemeinen bis zum Jahr 2045 dekarbonisiert werden. Dies sieht das Klimaschutzgesetz vor.

Mit der Dekabonisierungsstrategie, an der die GGEW derzeit arbeitet, wird ein ganz konkretes Modell geschaffen, wie die Gasnetze der GGEW auch in Zukunft mit klimaneutralen Gasen genutzt werden können. Denn die Gasnetze sind bereits getätigte Investitionen in die Energiewende und werden daher auch essenzieller Bestandteil der zukünftigen Versorgungssicherheit sein.

Gas ist vor allem die Beschreibung eines Aggregatzustandes. Wasserdampf ist ebenso ein Gas wie Helium, Wasserstoff, Argon oder eben Methan, das zwar kein elementares Gas ist, aber als Molekül in Verbindung mit Kohlenstoff und Wasserstoff auftritt. Fossiles Erdgas besteht zu 75 Prozent bis 99 Prozent aus Methan. Klimaschädlich ist es daher, weil zuvor jahrtausendelang gebundenes CO2 wieder in die Atmosphäre gelangt und durch das erzeugte Ungleichgewicht den natürlichen Treibhauseffekt beschleunigt und somit den Klimawandel vorantreibt. Doch es kann ebenso aus organischen Quellen aus Rinderdung oder Pflanzen gewonnen werden. Dieses atmosphärische Methan trennt sich bei der Verbrennung in Wasser und CO2 auf. Da diese Endprodukte allerdings bereits vorher Teil des natürlichen Wasser- und CO2-Kreislaufs waren, bringen diese die Zusammensetzung der Atmosphäre nicht ins Ungleichgewicht.

Kommen Sie gerne zu uns, unsere Energieprofis beraten Sie gerne! Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass viele moderne Gasheizungen auch H2-ready sind und ebenso gut mit klimaneutralen Gasen zu betreiben sind. Doch auch andere Wärmeformen wie etwa die Wärmepumpe sind zukunftsfähige Technologien. Im Zusammenspiel mit Photovoltaik und einem Stromspeicher lässt die Wärmepumpe nahezu autarkes Heizen zu und ist dabei noch klimaneutral.

Fragen zur Wasserversorgung

Das Trinkwasser für Bensheim und seine Stadtteile stammt aus den Tiefen des Porengrundwasserspeichers Hessisches Ried sowie aus eigenen Brunnen im Stadtteil Gronau.

In Bickenbach, Zwingenberg und Alsbach-Hähnlein stammt das Trinkwasser aus den Wasserwerken in Hähnlein und in Seeheim.

Die Trinkwasserverordnung ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Qualität von Trinkwasser sicherstellen soll. Sie legt Grenzwerte für Schadstoffe fest, schreibt regelmäßige Kontrollen vor und definiert Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Das Wasser der GGEW AG entspricht den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und wird regelmäßig getestet, um höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten. Diese umfassenden Kontrollen stellen sicher, dass unser Trinkwasser frei von Schadstoffen ist und bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken werden kann.

Nein, Ihr Tarif zur Wasserversorgung ergibt sich automatisch anhand Ihres Wohnortes sowie der Größe Ihres Wasserzählers.

Mehr zu den Wassertarifen

Ja, das Trinkwasser wird regelmäßig und gründlich geprüft, um eine hohe Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Unser Wasser unterliegt strengen Kontrollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig auf mögliche Verunreinigungen und Schadstoffe untersucht. So stellen wir sicher, dass das Wasser jederzeit den höchsten Standards entspricht und bedenkenlos genutzt werden kann.

Bei einer Störung im Wassernetz erreichen Sie unseren Störungsdienst rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 80 30 300. Unser Team kümmert sich schnellstmöglich um die Behebung der Störung.

Häufige Fragen zu Photovoltaik von GGEW

Sie erhalten Zugangsdaten zu einem Online-Portal, in dem Sie Ihre Produktion und Ihren Verbrauch überwachen können. Diesen Dienst gibt es auch als App fürs Smartphone.

Für uns sind Qualität und lange Haltbarkeit die wichtigsten Kriterien. Wir sind Partner der Firma IBCSolar sowie der Firma Fronius.

Der Strom, den Sie nicht verbrauchen, geht ins Netz zurück. Dieser wird aktuell mit 8,03 Cent/kWh vergütet.

Eine Photovoltaikanlage hält im Schnitt 25-30 Jahre. Die von uns verwendeten Module haben im Übrigen eine Leistungsgarantie von 30 Jahren.

Das gilt es immer individuell zu prüfen. Fakt ist, dass maximal 30 % des benötigten Wärmepumpenstromes durch eine PV-Anlage geliefert werden können. Wichtig ist es, den benötigten Strom (für Haushalt und Wärmepumpe) möglichst zu reduzieren und den Verbrauch an die Sonnenstunden anzupassen.

Häufige Fragen zur Miete von Solaranlagen

Auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen erstellen wir ein Pacht-Angebot, das zu Ihrem Energiebedarf und Ihrem Dach passt. Je nach Anlage und geplanter Leistung berechnet sich die Pacht-Rate. Unser günstigstes Angebot beträgt aktuell 90 Euro im Monat.

Ab Installation zahlen Sie einen monatlichen Beitrag. Der Vertrag endet nach 20 Jahren. Danach geht die Anlage für nur 1 Euro in Ihren Besitz über.

Nein, nur Eigentümerinnen oder Eigentümer können eine PV-Pacht abschließen.

Ob sich eine PV-Anlage zur Miete für Sie lohnt, hängt von Ihren persönlichen Zielen ab. Wollen Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen und sich unabhängiger von schwankenden Strompreisen machen? Dann ist eine PV-Anlage in jedem Fall eine empfehlenswerte Anschaffung.

Steht für Sie im Vordergrund, dass sich die Photovoltaikanlage möglichst schnell finanziell lohnt? Dann ist wahrscheinlich der Kauf einer PV-Anlage für Sie eine bessere Option.

Häufige Fragen zur Elektromobilität & Wallboxen

Sie laden Ihr Elektroauto...

  • bis zu 10x schneller als an der Haushaltssteckdose.
  • kostengünstiger als an einer öffentlichen Ladestation.
  • bequem von zu Hause aus.
  • geschützt vor Überlast und Kurzschluss sowie Gleichfehlerströmen.
  • mit maximalen Bedienungskomfort und maximaler Ladeleistung.

Wir raten dringend davon ab, das Elektroauto an einer Haushaltsteckdose aufzuladen. Normale Steckdosen zu Hause oder unterwegs sind nicht für eine hohe Dauerbelastung ausgelegt. Folglich können Überhitzung und Kabelbrände verursacht werden.

Bei entsprechender Absicherung können Sie in der Theorie Ihr Elektroauto über eine normale Steckdose, auch Schukosteckdose genannt, zu Hause oder unterwegs laden. An einer Schukosteckdose werden Ladeleistungen von bis zu 3,7 kW (230 V, 16 A) erreicht.

Primär unterscheidet man bei Ladestationen zwischen festinstallierten Wandladeboxen, sogenannte Wallboxen, und mobilen Ladesäulen. Wallboxen findet man vornehmlich
in hauseigenen Garagen oder auf privaten Stellplätzen. Ladesäulen werden hingegen im öffentlichen Raum im Außenbereich installiert wie z. B. auf Parkplätzen oder auf Rastplätzen.

Ein Elektromotor ist dreimal effizienter als ein Verbrennungsmotor. Die Motoren konventioneller Fahrzeuge haben einen Wirkungsgrad von etwa 20 %. Mehr als drei Viertel der im Kraftstoff enthaltenen Energie werden nicht für das Fahren verwendet, denn sie gehen als Abwärme weitgehend verloren. Ein Elektromotor hingegen setzt rund 80 % der zugeführten Energie in Bewegung um. Werden dabei die Verluste, die beim Laden der Batterie entstehen und bei der Bereitstellung des Stroms anfallen, berücksichtigt, erzielt man einen Wirkungsgrad von 64 %.

Quelle: BMUV: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Die Ladezeit hängt von vielen Faktoren ab: Ladeleistung, Akkukapazität, Temperatur des Akkus und Ladezustand der Batterie. Die Ladedauer eines Elektroautos muss für jedes Modell individuell ermittelt werden. Um die ungefähre Ladedauer in Stunden zu ermitteln, teilt man die Kapazität (kWh) durch die Ladeleistung (kW). Allerdings gilt zu beachten, dass die tatsächliche Ladedauer etwas länger ist, da die Ladeleistung mit steigendem Ladestand abnimmt.

Typ 1-Stecker:

Beim Typ 1-Stecker handelt es sich um einen einphasigen Stecker, der Ladeleistungen bis zu 7,4 kW (230 V, 32 A) erlaubt. Der Typ-1-Stecker für das Elektroauto ist vor allem in Nordamerika und in Asien verbreitet.

Typ 2-Stecker:

Der dreiphasige Stecker, auch Mennekes-Stecker genannt, ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet und wurde mit der Bezeichnung EN 62196 Typ 2 als Standard festgelegt. Im privaten Raum sind Ladeleistungen bis 22 kW (400V, 32A) gängig, an öffentlichen Ladesäulen hingegen Ladeleistungen bis zu 43 kW (400 V, 63 A).

CCS- oder Combo-Stecker:

CCS steht für „Combined Charging System“. Der CCS-Stecker ist in zwei Bereiche eingeteilt: Der obere Teil entspricht einem Typ-2-Anschluss und der untere Teil wird für die Ladung per Gleichstrom verwendet.

Damit können Elektroautos sowohl Gleichstrom als auch Wechselstrom mit bis zu 170 kW laden.


CHAdeMO:

CHAdeMO ist die Abkürzung von „Charge de Move“. Diese Ladestecker stammen aus Japan und erlauben Ladevorgänge bis zu 50 - 100 kW abhängig von der Ladestation. Ein Ladekabel mit CHAdeMO-Stecker ist für die Schnellladung des Autos mit Gleichstrom konzipiert.

Supercharger:

Mit dem Supercharger hat Tesla einen eigenen Ladestecker entwickelt. Es handelt sich um eine modifizierte Version des Mennekes-Steckers Typ 2. Die Supercharger erlauben eine Aufladung des Model S zu 80 % innerhalb von 30 Minuten bei einer Ladeleistung von bis zu 120 kW (Gleichstrom).

Schuko- und CEE-Stecker:

Sie können Ihr Elektroauto über eine normale Steckdose, auch Schukosteckdose genannt, bei entsprechender Absicherung zu Hause oder unterwegs laden. An einer Schukosteckdose werden Ladeleistungen von bis zu 3,7 kW (230 V, 16 A) erreicht.

Wichtiger Hinweis: Wir raten dringend davon ab, dass Elektroauto an einer Haushaltssteckdose aufzuladen. Normale Steckdosen zu Hause oder unterwegs sind nicht für eine hohe Dauerbelastung ausgelegt.

Folglich können Überhitzung und Kabelbrände verursacht werden.

Der CEE-Stecker, auch Camping Stecker genannt, eignet sich auch zum Laden von Elektroautos. Im Gegensatz zum Schuko-Stecker kann er dauerhaft mit 3,7 kW belastet werden. Schneller geht das Aufladen mit dem fünfpoligen roten CEE-Stecker (dreiphasig) für Industriesteckdosen. Der kleine Industriestecker (CEE16) ermöglicht Ladeleistungen von bis zu 11 kW (400 V, 16 A Anschlusswert) und der große Industriestecker (CEE32) bis zu 22 kW (400 V, 32 A Anschlusswert).

Häufige Fragen zur Ladekarte für E-Autos

Die GGEW-Ladekarte bietet Zugang zu über 50.000 Ladepunkten in Deutschland und 230.000 Ladepunkten europaweit, dank der Mitgliedschaft im LMS-Verbund.

Abrechnung erfolgt auf Kilowattstunden-Basis. Es gibt eine monatliche Grundgebühr (für Nicht-Kunden der GGEW 3 Euro pro Monat), und die Roaminggebühren bei Nutzung anderer Anbieter werden weiterberechnet.

Die Abrechnung erfolgt auf Kilowattstunden-Basis. Daneben entstehen folgende Kosten:

Für GGEW-Kunden: 11,90 € Aktivierungsgebühr

Für Nicht-Kunden: 25 € Aktivierungsgebühr und 3 € monatliche Grundgebühr.

Sie können verfügbare Ladestationen über eine spezielle App oder über das Ladeportal finden. Hier finden Sie eine Karte und Echtzeitinformationen zur Verfügbarkeit.

Zu den Ladestationen

Ja, es ist eine Registrierung und ein Vertragsabschluss erforderlich, um eine Ladekarte zu erhalten und die Abrechnung sicherzustellen.

Die Ladegeschwindigkeit hängt von der jeweiligen Ladestation ab. An vielen Stationen sind Schnellladeoptionen verfügbar.

Im Falle eines Verlustes kann die Karte über den Kundenservice gesperrt werden, und es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Bitte melden Sie sich dafür umgehend bei email hidden; JavaScript is required.

Häufige Fragen zum GGEW E-CarSharing

Vor Fahrtantritt müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Führerschein im Original dabeihaben. Zudem sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug auf erkennbare Mängel oder Schäden zu überprüfen und diese gegebenenfalls über die App zu melden .

Sie können Ihre Buchung bis zu zwei Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt stornieren. Es kann eine Kostenpauschale gemäß Preisblatt anfallen. Falls die Fahrt 30 Minuten nach dem geplanten Fahrtantritt nicht begonnen wurde, kann die Buchung ebenfalls storniert werden .

Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung (Mastercard/VISA). Es ist wichtig, dass Ihre Zahlungsdaten in der Buchungsplattform hinterlegt und aktuell sind .

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens müssen Sie unverzüglich die Polizei rufen, insbesondere wenn Dritte beteiligt sind. Danach informieren Sie uns als Anbieter sofort telefonisch und reichen innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Schadensmeldung ein.

Sie erreichen uns unter email hidden; JavaScript is required | 06251/1301-287.

Nein, die Nutzung der Fahrzeuge ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Wenn Sie den Rückgabezeitpunkt nicht einhalten können, müssen Sie die Buchungsdauer vor Ablauf über die App verlängern. Ist dies nicht möglich und es liegt eine Anschlussbuchung vor, müssen Sie das Fahrzeug schnellstmöglich zurückgeben. Wiederholte Verspätungen können zu einer Kostenpauschale führen.

Häufige Fragen zur GGEW APP

Mit der App können Sie:

  • Zählerstände abfotografieren und per Knopfdruck übermitteln
  • Ihren eigenen Energieverbrauch überwachen
  • Ihre Rechnungen und Energieverträge verwalten
  • Ihre persönlichen Daten aktualisieren
  • Kontakt zu uns aufnehmen
  • Störungen melden
  • Angebote und Produkte der GGEW kennenlernen
  • Informationen zu Basinus-Bad, Badesee Bensheim und Waldschwimmbad Lorsch bekommen
  • Push-Nachrichten zu aktuellen Störungen erhalten

Die App ist ganz einfach im App Store (für iOS) und im Google Play Store (für Android) verfügbar. Suchen Sie nach "GGEW APP" und klicken Sie auf „Herunterladen“. Alternativ finden Sie hier direkte Links:

Download Android

Download Apple

Wenn Sie in der GGEW APP auf eine Funktion klicken, die eine Anmeldung benötigt, öffnet sich der Login-Bildschirm. Hier können Sie sich mit Ihren bestehenden Zugangsdaten für das Kundenportal der GGEW anmelden. Falls Sie noch keinen Account im Kundenportal der GGEW haben, können Sie diesen ganz einfach per Klick auf "Registrieren" erstellen.

Ja, der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Wir halten uns streng an die geltende Rechtslage im Datenschutz, um Ihre persönlichen Daten umfassend vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Sollte es technische Probleme geben, versuchen Sie bitte zuerst immer, die App zu schließen und danach einmal neu zu starten. Falls das Problem weiterhin besteht, können Sie uns über die Kontaktfunktionen der App oder per E-Mail (email hidden; JavaScript is required) kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Häufige Fragen zur Fusion der ENERGIERIED / GGEW

Durch die Fusion der ENERGIERIED mit der GGEW entsteht ein starkes, innovatives und zukunftsfähiges Energieunternehmen, das Ihnen ein breites Spektrum an attraktiven Produkten und Dienstleistungen anbieten kann und die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet und optimiert. Für die beteiligten Kommunen stellt die Fusion eine Wertsteigerung dar, die der Region zugutekommt.

Sie profitieren auch in Zukunft vom Service vor Ort. Wie gewohnt erreichen Sie uns persönlich im Kundenservice-Center am Wilhelm-Herz-Ring in Lampertheim sowie per E-Mail und Telefon und über unsere Website. Auch auf den Namen ENERGIERIED müssen Sie nicht verzichten. Er wird als Produktmarke der GGEW AG weitergeführt. Die Korrespondenz für Strom und Gas erhalten Sie zukünftig mit dem Absender GGEW AG. Der Geschäftsbereich Wasser der ENERGIERIED ist von der Fusion ausgenommen und in die neu gegründete Gesellschaft WASSERRIED GmbH & Co. KG überführt worden, deren alleinige Gesellschafter die Stadt Lampertheim und die Stadt Bürstadt sind.

  • Sie erhalten zum Stichtag 31.07.2023 eine Schlussrechnung der ENERGIERIED für ihren Strom-, Gas- und/oder Wasserverbrauch sowie die Abwasserkosten.
  • Der Rechnungsbetrag oder eine eventuelle Gutschrift werden noch von der ENERGIERIED abgebucht bzw. erstattet.
  • Kunden ohne Abbuchungsauftrag zahlen den fälligen Betrag bitte auf das bisher bekannte Konto der ENERGIERIED
  • Bei Rückfragen etc. wenden Sie sich bitte an die auf der Schlussrechnung genannten Kontaktdaten
  • Die Schlussrechnungen sollen bis spätestens Mitte Oktober 2023 zugestellt sein.
  • Die Zählerstände wurden in Lampertheim und Bürstadt von einem Dienstleistungsunternehmen abgelesen. In den restlichen Orten hat in der Regelder zuständige Netzbetreiber abgelesen. Die Zählerstände werden zum 31.07.2023 hochgerechnet.
  • Ab 1. August 2023 wird Ihr Vertrag unter der im Anschreiben genannten Kundennummer weitergeführt.
  • Die monatlichen Abbuchungsbeträge bleiben unverändert. Die Abschläge sind am 3. des Monats für den Folgemonat fällig. Dies bedeutet: Der Abschlag für den August ist am 3. September 2023 fällig.
  • Sollten Sie eine förmliche Abschlagsrechnung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
  • Bitte ändern Sie Ihren Lastschrifteinzug bzw. überweisen Sie Ihren Strom- und/oder Gasabschlag auf folgendes Konto:
    Sparkasse Bensheim: IBAN DE 80 5095 0068 0001 0000 33 BIC HELADEF1BEN
  • Aus rechtlichen Gründen bitten wir Sie das SEPA-Mandat auszufüllen und an uns zurückzusenden.
  • Es besteht kein Sonderkündigungsrecht der Strom- und Gaslieferverträge da die Übertragung in Rahmen einer „Gesamtrechtsnachfolge“ vorgenommen wird.
  • Die Wasserverträge werden ab 1. August 2023 auf die Wasserried GmbH & Co. KG übertragen.
  • Hierzu erhielten alle Kunden ein separates Anschreiben mit einer neuen Kundennummer sowie weiteren Informationen.
  • Die monatlichen Abbuchungsbeträge bleiben unverändert. Die Abschläge sind wie bisher am Ende des Monats fällig.
  • Sollten Sie eine förmliche Abschlagsrechnung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
  • Bitte ändern Sie Ihren Lastschrifteinzug bzw. überweisen Sie Ihren Strom- und/oder Gasabschlag auf folgendes Konto:
    IBAN DE69 5535 0010 0022 4818 40, BIC MALADE51WOR, Rheinhessen Sparkasse
  • Das Kundenportal der ENERGIERIED ist noch bis zum 31.12.2023 verfügbar.
  • Wir würden uns freuen, wenn Sie sich im Kundenportal der GGEW unter www.ggew.de registrieren würden.

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