Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen: Was Sie wissen müssen

Wie viel Sie für Strom erhalten, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Zur aktuellen Einspeisevergütung

Pv-Anlage bei Sonnenuntergang

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und was es mit Ihrer Einspeisevergütung zu tun hat


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet seit dem Jahr 2000 einen Grundstein der deutschen Energiewende. Ziel: den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix bis 2050 auf 80 Prozent zu steigern. Das betrifft vor allem die Stromerzeugung aus Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Photovoltaik.  
Damit das funktioniert, setzt das EEG Anreize, Strom aus erneuerbaren Quellen in das öffentliche Netz einzuspeisen. Zum Beispiel, indem es Einspeisern garantierte Mindestvergütungen bietet. Diese Vergütungen werden regelmäßig angepasst, um sowohl den Marktentwicklungen als auch den technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen.

Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) haben die Möglichkeit, den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zu erhalten. Die Höhe der Vergütung hängt von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Diese Vergütungen wurden seit der Einführung des EEG mehrfach angepasst und richten sich aktuell nach den Fördersätzen der Bundesnetzagentur.


Zur aktuellen Einspeisevergütung

Wichtige Termine für Ihre Einspeisevergütung:

  • 31. Dezember: Ablesung des Zählerstands zum Jahresende.
  • 28. Februar: Frist zur Übermittlung der Zählerstände an den Netzbetreiber gemäß § 71 EEG 2023.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung von Strom aus erneuerbaren Anlagen

Die Einspeisevergütung ist eine festgelegte finanzielle Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins öffentliche Netz.

Die Einspeisevergütung wird innerhalb der vorhandenen Anlagenleistung gestaffelt. Wir richten uns bei der Vergütung nach den Fördersätzen der Bundesnetzagentur.


Zur aktuellen Einspeisevergütung

Für neu installierte Module wird eine separate Einspeisevergütung nach den aktuellen Fördersätzen gewährt, während bestehende Module weiterhin zu den bisherigen Sätzen vergütet werden.

Wie Sie den Strom aus Ihrer PV-Anlage direkt vermarkten

Die Direktvermarktung bietet Anlagenbetreibern eine weitere Möglichkeit, ihren Strom zu vermarkten. Statt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten, verkaufen Betreiber ihren Strom direkt an einen Stromhändler, der diesen an der Börse weiterverkauft. Die Vergütung setzt sich aus dem Marktwert des Stroms sowie einer Marktprämie zusammen, die den Unterschied zur gesetzlichen Einspeisevergütung ausgleicht.

Voraussetzungen für die Direktvermarktung:

  • Die Anlage muss fernsteuerbar sein.
  • Anlagen ab einer Leistung von 100 kW sind zur Direktvermarktung verpflichtet.

Einnahmen aus der Direktvermarktung für Betreiber von PV-Anlagen

Grafik visualisiert wie Marktpreis, Marktprämie und Managementprämie die Einnahmen des Betreibers ausmachen.

Für Anlagenbetreiber setzt sich das Entgelt aus der Direktvermarktung aus diesen drei Posten zusammen

  • Marktpreis (Verkaufserlöse an der Strombörse) vom Direktvermarkter
  • Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber
  • Managementprämie (in Marktprämie einberechnet)

Die Marktprämie wird dann ausgeschüttet, wenn der Marktwert unter der vom Staat festgelegten Einspeisevergütung nach EEG liegt. Diese Marktprämie dient dazu, Differenzen zwischen den Erlösen an der Börse und der gesetzlichen Einspeisevergütung auszugleichen und fördert die Direktvermarktung. Die Höhe der Marktprämie variiert. Der Gesamterlös, der sich aus dem Marktwert und der Marktprämie zusammensetzt, entspricht der gesetzlichen Einspeisevergütung und bildet den anzulegenden Wert.
Die Sonstige Direktvermarktung (§21a EEG 2023) ist eine Vermarktungsart, bei der Betreiber von Anlagen ihren Strom an der Börse oder an einen Direktvermarkter verkaufen, ohne dabei auf eine Förderung durch das EEG zurückzugreifen

Unentgeltliche Abnahme und besondere Regelungen

Eine besondere Variante der EEG-Veräußerungsformen ist die Unentgeltliche Abnahme. Hierbei wird auf die Zahlung einer EEG-Förderung verzichtet, aber der Strom muss trotzdem vom Netzbetreiber abgenommen werden. Besonders für Balkonkraftwerke sowie kleinere PV-Anlagen (<200 kW, oder <400 kW bei Inbetriebnahme vor dem 01.01.2026) kann diese Regelung von Bedeutung sein.

Ausgeförderte Anlagen und Nachnutzung

Mit dem EEG 2021 wurden Regelungen für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen geschaffen, deren ursprüngliche Förderzeit abgelaufen ist. Betreiber können weiterhin Strom ins Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwerts, abzüglich eines Abzugsbetrags des Netzbetreibers. Diese Vergütung darf jedoch 10 Cent pro kWh nicht überschreiten.

Sinnvolle Optionen für ausgeförderte Anlagen:

  • Vergütung durch Netzbetreiber: Für Anlagen bis 100 kW.  Die Vergütung läuft weiterhin über den Jahres-Marktwert Solar.
  • Direktvermarktung: Für Anlagen über 100 kW und Windkraftanlagen.
  • Umbau auf Eigenverbrauch: Nutzen Sie Ihren Strom selbst und reduzieren Sie die Stromkosten durch eine Umstellung auf Überschusseinspeisung oder Eigenversorgung. 

Einspeisemanagement

Kommen Sie gerne bei Fragen rund um die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf uns zu.

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Das Gebäude von GGEW AG in Bensheim