Laufende Ablesungen
Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler.
Ihr Haus braucht eine Schnittstelle zwischen Ihren eigenen Installationen für Strom, Gas und Wasser und dem Leitungsnetz der GGEW AG. Das sollten Sie bei der Planung beachten.
Für den Anschluss Ihres Gebäudes an die Strom-, Wasser- oder Erdgasversorgung und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler, müssen Sie an der zur Straße zugewandten Seite einen Raum einplanen. Dieser sollte nach DIN 18012 ausgeführt sein. Der Raum gehört in den Keller oder bei nicht unterkellerten Gebäuden ins Erdgeschoss.
Jedes Grundstück und jede separate wirtschaftliche Einheit erhält eine eigene Anschlussleitung. Diese sollte möglichst rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg vom Ortsnetz zum Gebäude führen. Achten Sie darauf, dass die Leitungstrasse dauerhaft zugänglich bleibt. Garagen oder Carports dürfen nicht über der Versorgungsleitung aufgestellt werden. Auch Baumwurzeln können die Leitungen beschädigen, weshalb bei der Anpflanzung auf einen ausreichenden Abstand zu achten ist.
Werden die Anschlussleitungen für Gas, Wasser, Strom sowie gegebenenfalls Telefon und Breitbandkabel gleichzeitig verlegt, setzen wir nach Möglichkeit die Mehrspartenhauseinführung (MSH) ein. Die MSH gibt es als Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller.
Selbstverständlich übernehmen wir gern die kompletten Tiefbauarbeiten für Ihren Hausanschluss. Sollten Sie sich entscheiden, die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen, informieren Sie sich bitte über die Anforderungen an die Grabenbreite etc. in unserer Bauherrenmappe (PDF).
Bevor Ihr Haus steht, benötigen Sie eventuell Baustrom und Bauwasser. In diesem Fall kann der Netzanschlusspunkt provisorisch von der Straße auf Ihr Grundstück vorgestreckt werden. Reichen Sie spätestens sechs Wochen vor Baubeginn alle nötigen Dokumente bei uns ein. Für den Anschluss des Baustroms beauftragen Sie bitte einen Elektroinstallateur. Dieser übermittelt uns die Fertigmeldung Strom über das Netzanschlussportal. Baustrom wird mit einem separaten Zähler abgerechnet. Der Anschlussschrank für Baustrom muss vom Bauherren gestellt werden.