GGEW streicht Baukostenzuschuss

Öffentliche Bekanntmachung der GGEW AG

Das Kundencenter-Gebäude der GGEW AG von Außen an einem sonnigen Tag
Kundencenter der GGEW AG

Änderung der Ergänzenden Bedingungen zu NAV, NDAV und AVB Wasser V


Die Anpassungen werden zum 01.02.2025 wirksam und ersetzen die Bedingungen in der bisherigen Fassung.

Die Änderung betrifft die Anpassung der Netzanschlusskosten im Preisblatt 1 zu den Ergänzende Bedingungen (stand 1.06.2024) der GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV), dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) und dessen Nutzung für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V).

Die Inbetriebsetzungskosten zu Ziffer 7 der ergänzenden Bedingungen Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gemäß § 14 NAV, zu Ziffer 6 der Ergänzenden Bedingungen Inbetriebsetzung der Gasanlage gemäß § 14 NDAV und die unter 8. Inbetriebsetzung (§ 13 AVB Wasser V), erhöhen sich auf 140,00 Euro. Der BKZ zu Ziffer 3 der Ergänzenden Bedingungen
Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NDAV entfallen die kosten bis zu einer Anschlussstärke von DN 50 mm und bei einer Straßenfrontlänge bis zu 20 m.

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Zu den aktualisierten Preisen

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